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Volksbank Warburger Land eG
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Bürgerentlastungsgesetz

Das Jahr 2010 hält zahlreiche gesetzliche Neuregelungen bereit.

Ab Januar 2010 wird ein Großteil der Arbeitnehmer mehr Netto in der Tasche haben. Insbesondere Familien und Arbeitnehmer dürfen sich auf einige Hundert Euro mehr im Jahr freuen.
Das ändert sich: 
   
  • Volle steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge. Private und gesetzlich Versicherte können ab Januar 2010 Ihre Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Übersteigen die Krankenversicherungsbeiträge bestimmte Höchstgrenzen nicht, sind außerdem noch weitere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzbar. Hiervon profitieren vor allem Geringverdiener.
 
  • Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge. Für Familien wird das Kindergeld ab dem 1. Januar um je 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es ab dem kommendem Jahr monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Parallel zur Erhöhung des Kindergeldes sollen die Kinderfreibeträge für jedes Kind von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben werden.
 
  • Nachbesserung des Erbschaftssteuerrechts. Für Geschwister, Nichten und Neffen werden die geltenden Steuersätze gesenkt.

 

Auch Neuerungen bei der Abgeltungssteuer bringt das Jahr 2010. Ab Januar dürfen Banken Verluste aus Kapitalvermögen bei Ehegatten verrechnen. Dafür ist lediglich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag zu erteilen. Ist dieser bereits erteilt, ist nichts weiter zu tun. Die Bank verrechnet dann die Verluste aus Kapitalvermögen eines Ehepartners direkt mit Kapitalertägen des anderen. (Quelle BVR)

Die Entlastungsbeträge für Ihre persönliche Einkommenssituation können Sie aus dieser Übersicht entnehmen.

>>Übersicht Union Investment


Unsere Empfehlung:

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