Neuregelungen in der Anlageberatung
Bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten gelten seit Jahresbeginn 2010 neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Seit Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Auch bei einem telefonischem Beratungsgespräch ist das Protokoll ab sofort Pflicht. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann schon vor dem Erhalt des Protokolls ein Geschäftsabschluss erfolgen. Dazu gehört auch, dass die Bank dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumt, falls das Protokoll nicht richtig und/oder vollständig ist. Das Rücktrittsrecht gilt innerhalb einer Woche nach Erhalt des Protokolls.
Seit Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Auch bei einem telefonischem Beratungsgespräch ist das Protokoll ab sofort Pflicht. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann schon vor dem Erhalt des Protokolls ein Geschäftsabschluss erfolgen. Dazu gehört auch, dass die Bank dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumt, falls das Protokoll nicht richtig und/oder vollständig ist. Das Rücktrittsrecht gilt innerhalb einer Woche nach Erhalt des Protokolls.

